Pressemeldung zur Filterpflicht
oder zur Stilllegung von Feuerstätten
An alle (auch zukünftige) Kunden
Ab 2014 gilt:
Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung
Nachrüstung mit Filter oder Gerätetausch
1. Stufe
- Gilt für alle Geräte von 1974 oder früher
- Diese Stufe tritt ab 2014 in Kraft, d.h. es handelt sich um Geräte, die dann 40 Jahre und älter sind
2. Stufe
- Gilt für alle Geräte von 1975 – 1984
- Diese Stufe tritt ab 2017 in Kraft
3. Stufe
- Gilt für alle Geräte von 1985 – 1994
- Diese Stufe tritt ab 2020 in Kraft
4. Stufe
- Prüfung aller Geräte
- Diese Stufe tritt ab 2024 in Kraft
Ausnahmen von der Filterpflicht
Alle Grundöfen, Kochherde sowie Backöfen unterliegen keiner Prüfung!