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Pressemeldung zur Filterpflicht
oder zur Stilllegung von Feuerstätten

An alle (auch zukünftige) Kunden

Ab 2014 gilt:

Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung
Nachrüstung mit Filter oder Gerätetausch
 

1. Stufe

  • Gilt für alle Geräte von 1974 oder früher
  • Diese Stufe tritt ab 2014 in Kraft, d.h. es handelt sich um Geräte, die dann 40 Jahre und älter sind
     

2. Stufe

  • Gilt für alle Geräte von 1975 – 1984
  • Diese Stufe tritt ab 2017 in Kraft
     

3. Stufe

  • Gilt für alle Geräte von 1985 – 1994
  • Diese Stufe tritt ab 2020 in Kraft
     

4. Stufe

  • Prüfung aller Geräte
  • Diese Stufe tritt ab 2024 in Kraft
     

Ausnahmen von der Filterpflicht

Alle Grundöfen, Kochherde sowie Backöfen unterliegen keiner Prüfung!